Ab dem 22.11.2022 ist in Deutschland die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gültig.
Diese enthält einige Neuanpassungen für die Abrechnung innerhalb der Tierarztpraxen.
Diese Verordnung ist für alle Tierärzte bindend.
Eine Abrechnung darf den 1-fachen Gebührensatz nicht unter-, sowie den 4-fachen Satz nicht überschreiten.
Während der Sprechstunde erfolgt in unserer Praxis die Abrechnung im einfachen Satz.
Im Notdienst müssen Sie mit der Notdienstgebührenpauschale, sowie der Abrechnung im mindestens doppelten Satz rechnen.
Um Missverständnisse oder Frustation zu umgehen, sprechen Sie einfach mit uns. Wir können gemeinsam mit Ihnen bereits im Vorfeld einen Kostenrahmen festlegen.
Bitte beachten Sie auch weiterhin, dass die Behandlung immer sofort in bar oder per EC-Cash zu begleichen ist. Wir können Ihnen, aufgrund schlechter Erfahrungen, keine Zahlung per Rechnung anbieten.
Das gilt auch, wenn Ihr Tier versichert ist. Sie müssen die Rechnung direkt bei uns bezahlen. Gern schreiben wir Ihnen aber bereits die Versicherungsnummer und alle wichtigen Daten auf Ihren Beleg, damit Sie schnell und unkompliziert Ihre Erstattung erhalten.
Wie kann man sich vor sehr hohen Kosten schützen? Ganz einfach, indem das Tier vollständig versichert wird. Ähnlich wie beim Auto gibt es verschiedene Modelle und Anbieter. Wichtig ist jedoch, dass die Versicherung im mindestens 2-fachen Satz erfolgt, besser ist sogar der 4-fache Satz.
Ein Kollege, Herr Ralf Rückert, hat auf seiner Homepage einige Irrtümer über die neue GOT aufgeklärt. Folgen Sie dazu einfach dem untenstehenden Link.
Auch die Sächsische Landestierärtekammer informiert auf Ihrer Homepage über das Thema und erläutert Rechenbeispiele. Nutzen Sie dafür folgenden Link.